Es ist für uns von herausragender Bedeutung, dass wir uns im geschäftlichen Verkehr und im alltäglichen Arbeitsleben fair und im Einklang mit geltendem Recht verhalten. Dabei legen wir an unser Verhalten hohe Maßstäbe an. Trotz unserer hohen Maßstäbe und Vorkehrungen gegen missbräuchliches Verhalten kann es passieren, dass wir den Anforderungen, die wir an uns selbst stellen, nicht gerecht werden.
Dieses Hinweisgeberportal bietet Ihnen daher die Möglichkeit, einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, allgemeingültige Regeln oder den Compliance Kodex zu melden. Ihren Hinweis können Sie uns auf verschiedenen Kommunikationskanälen zukommen lassen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie den Hinweis anonym geben wollen oder uns Ihren Namen und weitere Kontaktinformationen mitteilen möchten. Sofern Sie gänzlich anonym bleiben möchten, verwenden Sie bitte das Onlineportal, das Sie über die Schaltfläche auf der linken Seite bzw. bei mobilen Endgeräten unten erreichen. Ihre Meldung wird sodann von unserem Compliance-Team geprüft.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, unser Compliance-Team auch telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Zuletzt können Sie einen Hinweis auch persönlich erteilen. Bitte beachten Sie, dass ein gänzlich anonymer Hinweis nur über die Nutzung des Onlineportals möglich ist.
Sofern Sie einen Hinweis per E-Mail geben möchten, nutzen Sie hierfür bitte die untenstehende E-Mail Adresse.
E-Mail:
hinweis@schulze-borges.de
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anonymität hierbei ggf. nicht gewahrt werden kann, da Ihre E-Mail Adresse Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen kann.
Ein telefonischer Hinweis ist über die untenstehende Telefonnummer möglich.
Telefon:
+49 511 51 51 31 91
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anonymität hierbei ggf. nicht gewahrt werden kann, da Ihre Telefonnummer Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen kann.
Sie können Ihren Hinweis auch im persönlichen Gespräch mitteilen. Hierfür stehen Ihnen unser Ombudsleute zur Verfügung.
Adresse:
Schulze-Borges Part GmbB, Ellernstr. 34, 30175 Hannover
Die Abgabe eines anonymen Hinweises ist im Rahmen einer persönlichen Gespräches leider nicht möglich.
Ihr Hinweis ist sehr wertvoll für uns. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir für die Verfolgung eines Hinweises, gleich über welchen Kommunikationskanal Sie uns kontaktiert haben, ein Mindestmaß an Angaben zum konkreten Geschehen benötigen. Reinen Vermutungen ins Blaue hinein, die insbesondere keinen Sachbezug aufweisen, können wir nicht nachgehen. Darüber hinaus gilt für einen Beschuldigten stets die Unschuldsvermutung, solange bis die vorgeworfene Tat nachgewiesen ist.
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